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PRESSEMITTEILUNG Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA): Belastende Wartezeiten sollen weiter verkürzt werden von 2-5 Jahren

PRESSEMITTEILUNG
Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA): Belastende Wartezeiten sollen weiter verkürzt werden. Zur Zeit beträgt die Minimum Wartezeit von 2-5 Jahren.

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat am 22. Juni 2021 auf Wunsch des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz ein ausführliches Gespräch geführt. In der gemeinsamen Sitzung wurden zentrale Themen wie Arbeitsweise, Bewertungsmaßstäbe, Härtefälle sowie die Bearbeitungsdauer von Anträgen intensiv besprochen. Ziel der Kommission bleibt es, Anerkennungsanträge sachgerecht zu prüfen und die belastende Wartezeit für Betroffene so gering wie möglich zu halten.

Hintergrund der aktuellen Diskussion ist ein sogenannter „Hilferuf“ zweier Betroffenenvertreter vom 28. Juni 2021. Die UKA betont, dass dieses Schreiben kein offizielles Dokument des Betroffenenbeirats ist. Gleichwohl nimmt die Kommission die angesprochenen Themen ernst und weist auf folgende Punkte hin:

1. Sachgerechte Bewertung des Leids:
Die UKA weist pauschale Kritik zurück, sie spiegele das tatsächliche Leid nicht angemessen wider. Entscheidungen erfolgen auf Grundlage professioneller, unabhängiger Prüfung der vorgelegten Unterlagen.

2. Höhe der Anerkennungsleistungen:
Die Höhe orientiert sich am oberen Rand der im staatlichen Bereich üblichen Schmerzensgeldregelungen. Die Behauptung, dies werde nicht eingehalten, ist unzutreffend. Entscheidend ist stets das vollständige und nachvollziehbar dargestellte Vorbringen der Antragstellenden.

3. Schweigepflicht und Einzelfallbewertung:
Die im „Hilferuf“ enthaltenen Fallbeispiele unterstellen unsachgemäßes Verhalten. Aufgrund gesetzlicher Schweigepflicht kommentiert die UKA keine Einzelfälle.

4. Bearbeitungsdauer und Reformen:
Die Kommission erkennt an, dass es insbesondere in der Anfangsphase zu Verzögerungen kam. Mit einer strukturellen Neuausrichtung und klaren Zuständigkeiten wurden Maßnahmen eingeleitet, um Verfahren künftig deutlich zu beschleunigen.

5. Transparenz bei Zahlen:
Entgegen anderslautender Angaben sind bislang 1.172 Anträge eingegangen, von denen 173 bereits beschieden wurden. Die Prognose einer Bearbeitungsdauer von drei Jahren entbehrt jeder Grundlage. Die UKA wird weiterhin regelmäßig über Zahlen und Entwicklungen informieren.

6. Gesprächsbereitschaft:
Zur weiteren Klärung steht die Geschäftsstelle der UKA in Kontakt mit den Verfassern des „Hilferufs“. Ziel ist ein konstruktiver Dialog zur kontinuierlichen Verbesserung des Verfahrens.

Die UKA arbeitet unabhängig von der katholischen Kirche. Ihre Mitglieder sind weisungsunabhängig und bundesweit tätig. Sie entscheiden interdisziplinär über Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids nach sexuellem Missbrauch – auch bei sogenannten Altanträgen mit früheren Leistungsentscheidungen.

Kontakt:
Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen
Postfach 2962, 53019 Bonn
Tel.: 0228 / 103-121
E-Mail: info@anerkennung-kirche.de
www.anerkennung-kirche.de

2021-07-01_PM-04-21_UKA

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