PRESSEMITTEILUNG
Betroffenenbeirat: „Betroffene möchten anerkannt und ernst genommen werden“
Mit deutlicher Kritik reagiert der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz auf Form und Inhalt des ersten Tätigkeitsberichts der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). In einer heute veröffentlichten Stellungnahme wirft der Beirat der Kommission eine einseitige Fixierung auf Zahlen vor, die weder der Lebensrealität noch dem Anliegen der Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche gerecht werde.
„Das Anerkennungssystem wird seinem Anspruch und seiner Aufgabe nur in einem verschwindend kleinen Teil der Fälle gerecht“, so der Beirat. Die im Bericht präsentierte Bilanz – 606 entschiedene Anträge mit knapp 13 Millionen Euro Anerkennungsleistungen – verdecke gravierende strukturelle Mängel. Noch immer seien 949 Anträge unbearbeitet, was bei vielen Betroffenen zu Frustration und einem tiefen Gefühl von Missachtung führe.
„Das primäre Interesse ist nicht Geld“
Der Beirat kritisiert, dass der Bericht der UKA wie ein nüchterner Geschäftsbericht erscheine und kaum Raum für die Perspektive der Betroffenen lasse. Zwar gehe es bei den Entscheidungen der Kommission auch um finanzielle Leistungen, jedoch stehe für viele Betroffene die Anerkennung des Leids und das Ernstnehmen ihrer Erfahrungen im Vordergrund. „Sie möchten anerkannt, gesehen, wahr- und ernst genommen werden“, betont die Mitteilung.
Die Darstellung von Betroffenen lediglich als „Antragsteller“ trage nicht zu einer echten Aufarbeitung bei. Der Bericht lasse zudem kritische Reflexionen zur eigenen Arbeit und zum geltenden Regelwerk vermissen – trotz intensiver und öffentlich geäußerter Kritik auch aus kirchlichen Strukturen.
Beirat fordert Reform und bietet Kooperation an
Angesichts des öffentlichen Vertrauensverlusts fordert der Betroffenenbeirat strukturelle Reformen und eine grundsätzliche Neuausrichtung des Anerkennungsverfahrens. Er bietet der Deutschen Bischofskonferenz und den Verantwortlichen der UKA seine Zusammenarbeit an, um zu einem Verfahren zu gelangen, das den Bedürfnissen der Betroffenen besser gerecht wird.
„Damit diese Grenze nicht überschritten wird, braucht es jetzt Entscheidungen, die auch in der Anerkennung des erlittenen Leids endlich zu einem glaubhaften Zeugnis einer wirklichen Haltungsänderung werden“, heißt es in der Mitteilung.
Hintergrund:
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) wurde Anfang 2021 eingerichtet, um über die Höhe von Leistungen an Betroffene sexualisierter Gewalt zu entscheiden. Sie arbeitet auf Grundlage einer von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Verfahrensordnung. Der Betroffenenbeirat berät die Bischofskonferenz unabhängig und wurde im Herbst 2020 für eine dreijährige Amtszeit berufen.
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